Corona – aktuell

 

Stand: 2023

Hier findet Ihr einen Überblick über die für unseren Verein aktuell geltenden Regeln. Beachtet bitte, dass die Regeln je nach Standort erheblich abweichen können und informiert Euch vorab entsprechend (andere Rheinseite: anderes Bundesland; anderer Kreis: andere Inzidenzen und evtl. andere Regeln, …)

Für Fragen wendet Euch gerne an den Hygienewart Frank Buchheister (hygiene@pgluhafen.de)

 

Die wichtigsten Neuerungen ab 2023:

Derzeit keine Beschränkungen für den Trainingsbetrieb.

 

Verhaltensregeln für alle

  • die aktuellen Werte der Leit-Indikatoren werden veröffentlicht auf www.lua.rlp.de
  • Die AHA-Regeln und das Hygiene-Konzept sind immer zu beachten (siehe Aushänge)
    • Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen ist freiwillig
    • Toiletten, Umkleiden & Sanitär-Bereiche sollten einzeln benutzt werden (Hygiene-Konzept)
  • Verboten ist der Zutritt aller Personen mit Symptomen einer Atemwegs-Infektion (z.B. Husten, Schnupfen, Fieber, …)

** Als immunisierte Personen gelten:
– geimpfte oder genesene Personen mit entsprechendem digitalen Nachweis
– Kinder bis 3 Monate nach dem 12. Geburtstag

** Im Falle einer Testpflicht gilt:
– zugelassen ist ein PoC-Antigen-Test (Schnelltest) durch geschultes Personal, nicht älter als 24 Stunden
– zugelassen ist ein Labor-PCR-Test nicht älter als 24 Stunden
– eine Testung durch eine vom Verein beauftragte Person vor Ort ist möglich
– Testpflicht gilt nicht für Minderjährige
– Testpflicht gilt nicht für geimpfte und genesene Personen
– der Test-Nachweis ist vor Betreten der Anlage vorzulegen und in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbild-Ausweis zu kontrollieren

** Es besteht keine Pflicht der Kontaktnachverfolgung mehr

Zusätzliche und weitergehende Schutzmassnahmen z.B. durch Ordnungsbehörden, Kreis- oder Stadtverwaltungen bedürfen nicht des Einvernehmens mit der aktuellen CoBeLVO.

 

Allgemeine Zusammenkünfte

keine zusätzlichen Beschränkungen

 

Sportbetrieb im Amateur- & Freizeitsport im Freien & innen

keine zusätzlichen Beschränkungen

 

Übernachtungen, Gäste

  • keine zusätzlichen Beschränkungen
  • Pflicht der Kontaktdaten-Erfassung

Link:  32_CoBeLVO